Was bringt die Zukunft? Staatliche Vorsorge, Förderungen und Versicherung: Wie Sie mehr aus Ihrer Zukunft herausholen!

Was bringt die Zukunft? Staatliche Vorsorge, Förderungen und Versicherung: Wie Sie mehr aus Ihrer Zukunft herausholen!

Deutschland bietet zahlreiche staatliche Förderungen an. Beispiele sind das Kindergeld und der Kinderzuschlag, die Familien finanziell unterstützen, sowie die Wohnungsbauprämie und das Baukindergeld, die Eigenheimkäufe fördern. Zudem gibt es Riesterrenten oder Rürup-Renten, die private Altersvorsorge steuerlich begünstigen, und Förderungen wie BAföG für Studierende oder Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung.

Für erneuerbare Energien und Elektromobilität bietet Deutschland umfangreiche Förderungen

Maßnahmen, die grüne Transformationen fördern und Privatpersonen wie Unternehmen unterstützen. Dazu zählen vor allem:

Energieeffiziente Gebäude: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es Zuschüsse und günstige Kredite für die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen oder energetische Sanierungen.

Elektroautos: Mit dem Umweltbonus und der zusätzlichen Förderung durch den Klima- und Transformationsfonds können Käufer von Elektroautos bis zu 4.500 Euro (bei reinen E-Autos) erhalten. Auch der Einbau privater Ladestationen wird über die KfW-Bank gefördert.

Erneuerbare Energien: Es gibt Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Eigenstromnutzung, oft in Verbindung mit regionalen Programmen.

Diese Maßnahmen fördern die grüne Transformation und unterstützen Privatpersonen wie Unternehmen.

Auch gibt es in Deutschland gibt es staatliche Förderungen für bestimmte Lebens- und Rentenversicherungen, die zur Zukunftsabsicherung dienen. Diese Förderungen sind jedoch an spezifische Produkte und Bedingungen geknüpft

Private Lebensversicherungen sind für viele Menschen heute nicht mehr die erste Wahl, wenn es um die eigene Altersvorsorge geht. Grund hierfür sind in erster Linie hohe Kosten und niedrige Zinsen. Der „ewige Widerruf“ Ihrer Lebensversicherung ist eine Alternative zur kostspieligen Kündigung, bei welcher der Versicherer kaum Kosten abziehen darf. Zudem sind Sie nicht mehr an strikte Kündigungsvorgaben gebunden – wir geben einen Überblick.

Warum es keine gute Idee ist, eine Lebensversicherung zu kündigen

Kundinnen und Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, bekommen vom Versicherer lediglich den Rückkaufswert der Police ausbezahlt. Dieser wird nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, hinter der komplizierten Gesetzgebung versteckt sich vereinfacht gesagt diese Formel:

Rückkaufswert = Summe der Einzahlungen (ohne evtl. Zusatzbausteine wie BU-Schutz oder eine Todesfallabsicherung) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale

Bei der Stornopauschale handelt es sich um eine Kündigungsgebühr, die der Versicherer nach § 169 Abs. 5 VVG von Ihrem Vertragsvermögen abziehen darf. Diese bewegt sich meist in einem Bereich zwischen 500 und 1.000 €. Dadurch verringert sich Ihr Auszahlungsbetrag weiter, sodass Sie als Kundin oder Kunde am Ende bis zu 50 % Ihrer Einzahlungen verlieren. Hier greift bei Altverträgen zwischen 1994 und 2007 der gesetzliche Schutz, der Verluste zumindest im Ansatz eingrenzen soll.

Der Inhalt Ihres Kündigungsschreibens an den Versicherer

Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte immer als letzter Ausweg betrachtet werden, denn sie ist mit großen Verlusten verbunden. Wenn Sie sich dennoch für diesen Weg entscheiden, sollte Ihr Kündigungsschreiben einige Punkte zwingend enthalten. Diese sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtern jedoch die Bearbeitung und verhindern, dass der Versicherer das Schreiben falsch auslegt.

Konkret sollten Sie diese Inhaltspunkte abdecken:

  1. Achten Sie auf eine korrekte Adressierung und geben Sie wichtige Vertragsdaten zur Zuordnung an. Dazu gehören beispielsweise Ihre Kunden- und Vertragsnummer.
  2. Kündigung der Lebensversicherung. Nutzen Sie bestenfalls genau diese Formulierung, da sie eindeutig ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie den Grund erwähnen.
  3. Entscheiden Sie sich für einen festen Kündigungstermin oder sprechen Sie vom „nächstmöglichen Zeitpunkt“, welcher meist dem Ende der Versicherungsperiode entspricht.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Kündigungsbestätigung und um die Auszahlung des Rückkaufswerts.
  5. Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben persönlich oder bringen Sie eine eindeutige elektronische Signatur an.

Tipp: Wenn Sie nach einigen Wochen immer noch keine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben, rufen Sie bestenfalls bei Ihrem Versicherer an und fragen Sie persönlich nach dem Bearbeitungsstand.

Kündigung der Lebensversicherung: Übersicht über die geltenden Fristen

 Bei der Kündigung der Lebensversicherung ist grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich deutlich, richten sich jedoch in beiden Fällen nach den Rechtsgrundlagen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Die außerordentliche Kündigung

Für eine außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung brauchen Sie, anders als bei der ordentlichen Kündigung, einen wichtigen Grund. Wann dieser vorliegt, beschreibt der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 VVG:

  • Das Versicherungsunternehmen erhöht die Beiträge, passt die Leistungen jedoch unzureichend oder nicht an diese Preissteigerung an.
  • Das Versicherungsunternehmen kürzt den Leistungsumfang, reduziert in diesem Zuge jedoch nicht oder nur unzureichend den Beitrag für seine Kunden.

In beiden Fällen weicht das Versicherungsunternehmen als Vertragspartner von den ursprünglichen Vereinbarungen ab. Dadurch entsteht für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 VVG) muss der Versicherer Sie einen Monat vor Eintritt der Änderungen über diese und das geltende Sonderkündigungsrecht informieren.

Achtung: Wenn Sie die Lebensversicherung außerordentlich kündigen, müssen Sie wegen der kurzen Frist unbedingt an einen Zugangsnachweis denken. Bestenfalls versenden Sie es deshalb per Einschreiben mit Rückschein!

Die ordentliche Kündigung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung ordentlich zu kündigen. Um zu ermitteln, wann der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten muss, brauchen Sie zwei Informationen:

  • Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
  • Das Ende Ihrer Versicherungsperiode

Info: Bei den meisten Versicherungsgesellschaften liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten vor Ablauf der Versicherungsperiode.

Die Versicherungsperiode beginnt immer mit dem Abschluss der Police und dauert zwölf Monate an. Mit ihr kann die Lebensversicherung sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Viele Versicherer legen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest, dass die erste Versicherungsperiode mit dem Kalenderjahr endet. Somit sind die darauffolgenden Versicherungsjahre mit dem Kalenderjahr deckungsgleich, was den Verwaltungsaufwand für beide Seiten enorm erleichtert.

 Beispiel: Sie haben Ihre private Lebensversicherung am 09.06. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet damit am 08.06. des Folgejahres, also 12 Monate später (§ 12 VVG). Drei Monate im Voraus, also spätestens am 07.03. (besser früher), muss Ihr Kündigungsschreiben also beim Versicherer eingegangen sein.

Widerruf der Lebensversicherung: So holen Sie deutlich mehr aus Ihrer Auszahlung heraus!

Durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung müssen Sie einen enormen Verlust hinnehmen. Grund hierfür ist die Berechnung des Rückkaufswerts, bei welcher der Versicherer hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren vom Vertragsvermögen abziehen darf. Im schlimmsten Fall verlieren Sie bei Altverträgen 50 % des Vertragsvermögens, bei neueren Policen kann der Verlust noch größer ausfallen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden!

Durch fehlerhafte und unzureichende Widerrufsbelehrungen, welche die Versicherer vor allem in den Jahren 1994 bis 2007 mit ihren Policen verkauft haben, ist es möglich, viele Policen auch heute noch zu widerrufen (Urteil des BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Bei einem Widerruf darf der Versicherer keine Abschluss- und Verwaltungskosten oder eine Stornopauschale einbehalten, zudem muss er Ihr Vermögen marktüblich verzinsen. Das führt dazu, dass die Auszahlung i. d. R. mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufwert liegt.

Ein Blick in die Zukunft

Für die Zukunft lohnen sich Investitionen in Solarenergie, da sie langfristig Energiekosten senken und staatlich gefördert werden. E-Autos bieten Mobilität mit Umweltvorteil und Zuschüssen, eignen sich aber vor allem bei guter Ladeinfrastruktur. Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können die Altersvorsorge absichern. Eine Kombination aus nachhaltigen Technologien und finanzieller Absicherung ist dabei jedoch heute wesentlich gefragter als die klassische Lebens- oder Rentenversicherung allein..